Allgemeines

Wir treffen uns in der Regel am Parkhaus Stadthalle am Leonhardplatz und reisen von dort aus mit PKWs weiter. Bei Busreisen treffen wir uns am (ZOB) Busparkplatz Hauptbahnhof. Ausnahmen werden bekannt gegeben.

Die Treffpunktzeiten und -orte sind unterschiedlich und müssen sorgfältig beachtet werden. Die unterschiedlichen Uhrzeiten lassen sich nicht vermeiden, weil die Anfahrts- strecken zum Ausgangspunkt der Wanderungen unterschiedlich lang sind. Auch müssen wir uns bei Besichti- gungen nach den Vorgaben der Firmen, Museen usw. richten. Die Anmeldetermine müssen unbedingt beachtet werden, denn sowohl die Termine als auch die Ziele können sich durch Unvorhersehbarkeiten verändern oder ganz ausfallen. Auch die Mitfahrmöglichkeiten wollen organisiert sein. Allerdings übernehmen wir trotz aller Bemühungen des jeweils Verantwortlichen keine Garantie dafür, dass eine Mitfahr- gelegenheit bei jeder Veranstaltung ermöglicht werden kann.

Die Mitfahrer werden gebeten, nach den Wanderungen für die Rückfahrt die Schuhe zu wechseln !!!!!

Die angegebenen Mitfahrpreise gelten nur als Richtwerte, die fünfzig Prozent des Fahrpreises in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht unterschreiten sollen. Es bleibt jedoch jedem Autofahrer überlassen, für welche Kostenbeteiligung er seine Mitfahrer befördert. Der Harzklub-Stammtisch ist ein zwangloses Beisammensein an jedem ersten oder zweiten Mittwoch im Monat um 17 Uhr in der Gaststätte „Zur Erholung“ (auch hier sind Ausnahmen möglich), an dem jedes Mitglied ohne Anmeldung teilnehmen kann, auch interessierte Gäste sind willkommen.

Für Wanderfreunde, die sich gerne sportlich etwas betätigen möchten, bieten wir Walking an. Treffpunkt ist jeweils in Broitzem, Viktoria-Luise-Str. 5. Auch andere Treffpunkte können von Fall zu Fall abgesprochen werden. Busreisen werden generell über ein Reiseunternehmen gebucht. Für die Organisation ist der 1. Vorsitzende zuständig bzw. ein von ihm beauftragtes Mitglied des Zweigvereins. Der jeweils Verantwortliche vereinbart und vermittelt die Reisen unmittelbar mit dem Reiseunternehmen ohne jeglichen Aufschlag. Erträge zu Gunsten der Vereinskasse oder zu Gunsten des Verantwortlichen werden damit nicht erzielt. Bei Bahn- und Busreisen ist die Teilnahmemeldung verbindlich!

Bei späteren Absagen müssen die anteiligen Kosten vom Anmelder entrichtet werden, soweit keine Ersatzperson gefunden wird!

Die in unserem Veranstaltungsplan benutzten Abkürzungen bedeuten:

  • -R- Rucksackverpflegung,
  • -E- Möglichkeit zur Einkehr (Gaststättenbesuch),
  • -R/E- Rucksackverpflegung mit Möglichkeit zur Einkehr.

Die Schwierigkeitsgrade bei Wanderungen sind wie folgt zu verstehen:

  • leicht: leichte Wanderungen auf ebenen Wegen mit unerheblichen Steigungen,
  • mittelschwer: unterschiedliche Wege mit Steigungen,
  • schwer: nur für geübte Wanderer mit schwierigen oder längeren Wegstrecken mit Steigungen.

Alle Teilnehmer nehmen an unseren Veranstaltungen einschließlich Busreisen freiwillig und auf eigene Gefahr teil. Das gilt auch für unsere Gäste. Jeder Teilnehmer verzichtet auf eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verein, seinen Wanderführern, Fahrern und beauftragten Organisatoren, wenn eventuelle Schäden nicht durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgedeckt sein sollten. Eine Haftung für Schäden wegen leichter Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. Handy-Besitzern wird empfohlen, ihr Gerät mitzunehmen und bei Wanderungen generell einzuschalten. Bei Anreise über größere Entfernung und generell auch bei extremer Wettersituation empfehlen wir eine Rückfrage beim Wanderführer, ob und wie die Wanderung durchgeführt wird.

Wir danken allen Firmen, die uns durch ihre Anzeige unterstützt haben. Wir bitten die Leser, diese Firmen zu bevorzugen.

Jahresbeiträge

  • Erwachsene EUR 16,--
  • Kinder und Jugendliche EUR 4,-- bis 18 Jahre
  • Einmalige Aufnahmegebühr für Neueintritte EUR 5,--

Bei Neueintritten in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres wird der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr quartalsweise anteilig gekürzt. Der Jahresbeitrag ist gemäß Satzung - im ersten Quartal - des laufenden Jahres fällig, also bis zum 31. März eines Kalenderjahres.